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KG, 05.11.1992 - 12 U 4125/91 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Saarbrücken, 14.09.2017 - 4 U 82/16
Schadensersatz nach Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden: Fiktive …
Handelt es sich - wie hier - um einen einheitlichen Schadensersatzanspruch, weil die Nutzungsausfallentschädigung, die erst durch den Schaden am Pkw infolge des Unfalls entstanden sein kann, vom Schicksal der Ersatzforderung für den Sachschaden als unselbständiger Rechnungsposten untrennbar ist (KG, Urteil vom 5. November 1992 - 12 U 4125/91, juris), ist ein Auswechseln der Begründung des Gesamtbetrages zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1960 - VI ZR 109/59, FamRZ 1960, 359). - OLG Koblenz, 04.12.2019 - 12 U 95/19
Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall
Handelt es sich - wie hier - um einen einheitlichen Schadensersatzanspruch, weil sowohl die Schadensposition "merkantiler Minderwert" als auch die Reparaturkosten (netto oder brutto) durch die unfallbedingte Beschädigung des Pkw begründet und mit dem Schicksal der Ersatzforderung für den Sachschaden als unselbständige Rechnungsposten untrennbar verbunden sind (vgl. auch KG, Urteil vom 5. November 1992 - 12 U 4125/91, juris), ist ein Auswechseln der Begründung des Gesamtbetrages zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1960 - VI ZR 109/59, FamRZ 1960, 359 ). - KG, 20.01.1994 - 12 U 3714/92
Anspruch auf Schadensersatz auf Grund der Beschädigung eines PKWs bei einem …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Frankenthal, 12.01.2017 - 8 O 154/15 Hinzu kommt, dass nur geringe, bis zu 10 km/h reichende Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Regel keinen Einfluss auf den Haftungsumfang haben (vgl. KG Berlin, Urteil vom 05. November 1992 - 12 U 4125/91 -, Rn. 6 mwN, juris).